AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ANWENDUNG UND GELTUNG
Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz AGB genannt sind automatisch Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen in schriftlicher, mündlicher oder telefonischer Form welche zwischen dem Kunden und Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta entstehen. Mit der Bestellung einer Dienstleistung / Beratung / Engagements erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
ZUSTANDEKOMMEN / OFFERTE / ABRECHNUNG KOSTENEINSCHÄTZUNG
Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen Anfrage eine erste Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit der Zustellung dieser Auftragsbestätigung zustande. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer weiteren Offerte eine Unkostenentschädigung einzufordern. Probearbeiten / Probeessen werden gemäss der Aufwanddarstellung abgerechnet. Jede Offerte enthält eine Hochrechnung zum Budget als Gesamtaufwendung oder zu den Stundensätzen. Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta waltet hier mit aller Sorgfalt und Erfahrung. Dennoch können begründbare, entstandene Mehrkosten bis zu + 15 % ohne Gegendarstellung abgerechnet werden. Bei unverschuldeten, höheren (+ 16 % und mehr) Differenzen seitens Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta wird eine Gewinn-Verlust Rechnung offengelegt um mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGSINHALTS
Abweichende Daten müssen 30 Tage vor Veranstaltung / Engagement schriftlich an Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta bekannt gegeben werden. Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, müssen bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung gemeldet werden. Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden gelten folgende Rücktrittsregelungen: Bei einer Annullierung durch den Kunden bis 5 Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50 % des Bestellwerts gemäss Auftragsbestätigung, bei später erfolgter Annullierung 100 % dieses Bestellwerts zu entrichten.
MÄNGELRÜGE, GEFAHR UND HAFTUNG
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistung während oder spätestens 12 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt der Kunde. Auch im Fall von höheren Einflüssen (Unwetter / Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistung stören oder verunmöglichen, kann Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta nicht haftbar gemacht werden. Jedwede Haftung, auch für Mangelfolgeschäden, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen usw. stehen im geistigen Eigentum von Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta. Deren Nutzung, in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta gestattet.
RECHUNUNG / ZAHLBARKEIT
Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben; diese beträgt in der Regel 50 % des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Kunde von Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta eine Rechnung. Diese Rechnung ist innert 8 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Ab der ersten Zahlungserinnerung wird pro Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20,-- erhoben. Zugleich wird nach Nichteinhalten der Zahlungskonditionen ab dem 9. Tag ein Verzugszins von 5 % ppa. gefordert.
ANNULIERUNG DURCH ANBIETER
Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta ist jederzeit entschädigungslos zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn (alternativ):
- der Kunde die Zahl der Veranstaltungsteil-nehmer gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung um 50 % oder mehr reduziert;
- der Kunde eine Anpassung der durch Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta gemäss Vertrag zu erbringenden Leistungen verlangt, welche gemessen an der Auftragserteilung für Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta eine Umsatzreduktion von 30 % oder mehr zur Folge hat;
- Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet.
INFRASTRUKTUR
Der Kunde ist verantwortlich, dass das Gelände, wo die Dienstleistung durch die Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta zu erfolgen hat, über die gegenüber Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta zugesicherten Eigenschaften verfügt, wie beispielsweise Wasseranschluss und Starkstromanschluss. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Dienstleistung / Engagement infolge Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Dienstleistung, des Engagements durch Schnurrlis Crêpes & Moscht Hötta möglich ist.
ANWENDBRES RECHT
Anwendbar ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf sein Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand verzichtet.